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Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ab März startet wieder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. In der Technischen Regel ASR A2.2 (11/2012) werden die erforderlichen Brandschutzhelfer im Unternehmen bezüglich Anzahl und Ausbildungsinhalte konkretisiert.
Unser zertifizierter Ausbilder für Brandschutzhelfer führt die Schulung bei Ihnen vor Ort durch, so dass auch die besonderen Brandgefahren im Betrieb angesprochen werden.
Laden Sie sich hier unser Informations-PDF herunter.
Ausbildung / regelmäßige Schulung Ihrer Evakuierungshelfer
Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §10/VDI 4062 zur Erstellung eines Räumungs- und Evakuierungskonzeptes und zur Schulung seiner Mitarbeiter für den Räumungs- und Evakuierungsfall verpflichtet. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand der Objektpläne dies praxisnah und mit den vorhandenen Rettungsmitteln zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Wichtig ist dies insbesondere bei Publikumsverkehr, in Altenheimen, Krankenhäusern, bei Behinderteneinrichtungen und Kindertagesstätten, aber auch Betrieben.
Wir erstellen Ihnen Ihr objektbezogenes Evakuierungskonzept und schulen dazu Ihre Mitarbeiter in Theorie und in der Praxis.
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